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Digitales Leben

Digitaler Nachlass: So regelst du Konten, Passwörter und Daten für den Ernstfall

Was mit E-Mail, sozialen Netzwerken, Cloud-Fotos und Abos nach dem Tod passiert, was in Deutschland rechtlich gilt und wie du mit Übersicht, Vollmacht und Nachlasskontakten vorsorgst.

Von der NEXVILO Redaktion · · 8 Min. Lesezeit

Über das eigene Testament, die Bestattung oder eine Patientenverfügung denken viele Menschen irgendwann nach. Was aber mit den E-Mails, den Fotos in der Cloud, dem Konto im sozialen Netzwerk, den laufenden Streaming-Abos oder dem Guthaben beim Bezahldienst passiert, haben die wenigsten geregelt. Dabei hinterlassen wir heute fast alle ein umfangreiches digitales Erbe. Für Angehörige kann es sehr belastend sein, in einer ohnehin schweren Zeit herauszufinden, welche Konten es gibt, wie sie an wichtige Unterlagen kommen und wie sie Verträge kündigen. Mit etwas Vorsorge lässt sich das deutlich erleichtern. Diese Anleitung erklärt, was zum digitalen Nachlass gehört, was in Deutschland rechtlich gilt und wie du Schritt für Schritt vorsorgst.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehört alles, was ein Mensch im Netz und auf seinen Geräten hinterlässt. Das ist meist viel mehr, als man auf den ersten Blick denkt.

  • E-Mail-Konten: Hier laufen oft Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge und Zugänge zu anderen Diensten zusammen. Das E-Mail-Postfach ist deshalb häufig der Schlüssel zu allem anderen.
  • Soziale Netzwerke und Messenger: Profile, Fotos, Nachrichten und Kontakte bei Facebook, Instagram, WhatsApp und ähnlichen Diensten.
  • Cloud-Speicher: Fotos, Videos und Dokumente bei iCloud, Google Drive, OneDrive oder Dropbox.
  • Verträge und Abos: Streamingdienste, Mobilfunk, Zeitungsabos, Software-Lizenzen und Mitgliedschaften, die monatlich weiterlaufen.
  • Geld und Werte: Online-Banking, Bezahldienste, Guthaben bei Online-Shops, Bonuspunkte und gegebenenfalls Kryptowerte.
  • Geräte: Smartphone, Computer und Tablets mit lokal gespeicherten Daten, die oft durch eine PIN oder ein Passwort geschützt sind.
  • Eigene Inhalte: Websites, Blogs, gekaufte digitale Bücher oder Musik, Domains und Online-Shops.

Die Rechtslage in Deutschland

Lange war unklar, ob Erben auf Online-Konten Verstorbener zugreifen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat das im Juli 2018 grundsätzlich geklärt. In dem Fall ging es um die Eltern eines verstorbenen Mädchens, die Zugang zu deren Facebook-Konto verlangten. Das Gericht entschied, dass der Nutzungsvertrag mit einem sozialen Netzwerk wie jeder andere Vertrag auf die Erben übergeht. Sie treten also in die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein und dürfen grundsätzlich auch auf die Inhalte des Kontos zugreifen.

Für die Praxis bedeutet das: Digitale Konten werden im Grundsatz genauso vererbt wie Briefe, Tagebücher oder ein Bankkonto. Allerdings verlangen die Anbieter in der Regel Nachweise, bevor sie Zugang gewähren oder ein Konto löschen. Dazu gehören meist eine Sterbeurkunde und ein Erbschein oder ein vergleichbarer Nachweis der Erbenstellung. Ohne Vorsorge können solche Verfahren Wochen oder Monate dauern. Manche Anbieter im Ausland sind zudem schwer erreichbar oder haben eigene Regeln. Umso wichtiger ist es, schon zu Lebzeiten festzulegen, wer sich kümmern soll und was mit den Daten passieren soll.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Erbfällen, Unternehmen oder größeren Vermögenswerten im Netz ist eine Beratung bei einer Notarin, einem Notar oder einer Fachanwältin für Erbrecht sinnvoll.

Vorsorge in fünf Schritten

1. Eine Übersicht anlegen

Der wichtigste Schritt ist eine Liste aller wichtigen Konten und Verträge. Notiere für jeden Dienst den Namen, die verwendete E-Mail-Adresse oder den Benutzernamen und was im Todesfall passieren soll: löschen, in einen Gedenkzustand versetzen, Daten an bestimmte Personen übergeben oder kündigen. Die Passwörter selbst gehören nicht unbedingt auf diese Liste, dazu gleich mehr. Wichtig ist auch, die Geräte aufzuführen, etwa Smartphone und Laptop, und wo sich die Entsperr-PINs finden.

Denke dabei auch an Konten, die du selten nutzt. Ein altes E-Mail-Postfach, ein Konto bei einem Onlineshop mit gespeicherter Zahlungsart oder ein Fotodienst, den du vor Jahren ausprobiert hast, können für Angehörige später zu Rätseln werden. Wenn du beim Erstellen der Liste merkst, dass du Dienste gar nicht mehr brauchst, ist das eine gute Gelegenheit, sie direkt zu löschen.

2. Passwörter sicher hinterlegen

Die bequemste und zugleich sichere Lösung ist ein Passwortmanager. Darin sind alle Zugangsdaten verschlüsselt gespeichert, und es genügt, das Hauptpasswort sicher zu hinterlegen. Dieses eine Passwort kannst du zum Beispiel in einem versiegelten Umschlag an einem sicheren Ort verwahren, etwa in einem Bankschließfach, bei einer Vertrauensperson oder bei einer Notarin. Einige Passwortmanager bieten außerdem einen Notfallzugang an, bei dem eine benannte Person nach einer Wartezeit Zugriff erhält.

Vom Aufschreiben der Passwörter direkt im Testament wird abgeraten. Ein Testament wird nach dem Tod vom Nachlassgericht eröffnet, und alle Beteiligten erfahren seinen Inhalt. Außerdem müsstest du das Testament jedes Mal ändern, wenn sich ein Passwort ändert. Besser ist es, im Testament oder in einer Vollmacht festzulegen, wer sich um den digitalen Nachlass kümmern soll, und die Zugangsdaten getrennt aufzubewahren.

3. Eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen

Mit einer Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, kann eine Vertrauensperson sofort handeln, ohne erst auf den Erbschein warten zu müssen. In der Vollmacht sollte stehen, dass sie sich auch auf digitale Konten, Daten und Geräte bezieht und dass die bevollmächtigte Person entscheiden darf, ob Konten gelöscht, gekündigt oder weitergeführt werden. Die Vollmacht sollte handschriftlich unterschrieben und mit Datum versehen sein. Viele Verbraucherzentralen bieten Vorlagen und Informationen dazu an.

4. Die Einstellungen der großen Dienste nutzen

Mehrere große Anbieter haben eigene Funktionen für den Todesfall eingeführt. Es lohnt sich, sie heute schon einzurichten.

  • Apple: Über den „Nachlasskontakt“ in den Einstellungen deines Apple-Accounts kannst du Personen bestimmen, die nach deinem Tod Zugriff auf deine in der iCloud gespeicherten Daten wie Fotos, Nachrichten und Notizen bekommen. Sie erhalten einen Zugriffsschlüssel und müssen bei Apple eine Sterbeurkunde vorlegen. Passwörter aus dem Schlüsselbund und gekaufte Medien gehören nicht dazu.
  • Google: Mit dem „Kontoinaktivitäts-Manager“ legst du fest, was passiert, wenn dein Konto eine bestimmte Zeit lang nicht genutzt wurde. Du kannst bis zu zehn Personen benennen, die dann benachrichtigt werden und ausgewählte Daten herunterladen dürfen, und festlegen, ob das Konto anschließend gelöscht werden soll.
  • Facebook: Hier kannst du einen Nachlasskontakt bestimmen, der ein Gedenkprofil verwalten darf, oder festlegen, dass dein Konto nach dem Tod dauerhaft gelöscht wird. Auch bei Instagram können Angehörige ein Konto in den Gedenkzustand versetzen oder löschen lassen.

5. Wünsche festhalten

Neben der Technik geht es auch um persönliche Wünsche. Sollen deine Fotos an bestimmte Familienmitglieder gehen? Soll dein Profil als Erinnerung bestehen bleiben oder lieber verschwinden? Gibt es Nachrichten oder Dateien, die niemand lesen soll? Wer solche Fragen schriftlich beantwortet, nimmt Angehörigen schwierige Entscheidungen ab. Sprich am besten auch mit den Menschen, die sich später kümmern sollen, damit sie wissen, wo sie die Unterlagen finden.

Für Angehörige: was nach einem Todesfall zu tun ist

Wenn ein Mensch ohne Vorsorge verstorben ist, stehen Angehörige oft vor einem unübersichtlichen Berg. Diese Reihenfolge hilft, Ordnung zu schaffen.

  1. Ruhe bewahren: Vieles muss nicht sofort erledigt werden. Gib dir Zeit für die ersten Tage.
  2. Geräte sichern: Smartphone, Computer und Tablets nicht zurücksetzen oder entsorgen. Sie enthalten oft wichtige Daten und Hinweise auf Konten.
  3. Überblick verschaffen: Kontoauszüge zeigen, welche Abos und Verträge regelmäßig abgebucht werden. Auch Post und E-Mails liefern Hinweise auf genutzte Dienste.
  4. Verträge kündigen: Laufende Abos, Mobilfunk und Mitgliedschaften mit Sterbeurkunde kündigen. Viele Anbieter haben dafür eigene Formulare.
  5. Konten klären: Bei wichtigen Diensten den Zugang beantragen oder das Konto löschen lassen. Dafür werden meist Sterbeurkunde und Erbnachweis benötigt.
  6. Daten sichern: Bevor Konten gelöscht werden, Fotos und wichtige Dokumente herunterladen, sofern das gewünscht und erlaubt ist.

Hilfreich ist es, eine eigene Liste zu führen, bei welchem Anbieter welche Schritte schon erledigt sind. Verbraucherzentralen bieten zum digitalen Nachlass Merkblätter und Musterschreiben an, die den Kontakt mit Anbietern erleichtern.

Geld im Netz und Kryptowerte

Besonders wichtig ist die Vorsorge, wenn im Netz echtes Geld liegt. Konten bei Online-Banken werden wie normale Bankkonten vererbt. Die Bank wird nach dem Todesfall informiert und gibt das Guthaben den Erben frei, wenn die Erbenstellung nachgewiesen ist. Guthaben bei Bezahldiensten sollte ebenfalls auf der Übersicht stehen.

Bei Kryptowerten ist es komplizierter. Liegen sie bei einer Handelsplattform, gelten ähnliche Regeln wie bei einer Bank. Liegen sie dagegen in einer eigenen Wallet, ist ohne die Wiederherstellungsphrase, oft eine Folge aus zwölf oder 24 Wörtern, kein Zugriff möglich, auch nicht für Erben mit Erbschein. Diese Phrase muss deshalb besonders sorgfältig hinterlegt werden, getrennt von der Übersicht und nur für die vorgesehene Person zugänglich. Andernfalls ist das Vermögen unwiederbringlich verloren.

Kommerzielle Nachlassdienste

Es gibt Unternehmen, die anbieten, nach einem Todesfall alle Online-Konten aufzuspüren und zu verwalten. Manche verlangen auch, dass du schon zu Lebzeiten deine Passwörter bei ihnen hinterlegst. Hier ist Vorsicht geboten. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass nicht klar ist, was mit den Daten passiert, wenn ein solches Unternehmen aufgibt, und dass die Weitergabe aller Passwörter an Fremde ein Sicherheitsrisiko darstellt. Wer einen solchen Dienst in Erwägung zieht, sollte Vertragsbedingungen, Kosten und Datenschutz genau prüfen. Für die meisten Menschen reichen eine gute Übersicht, ein Passwortmanager und eine Vertrauensperson völlig aus.

Häufige Fragen

Dürfen Erben die privaten Nachrichten Verstorbener lesen? Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 treten Erben in den Nutzungsvertrag ein und haben grundsätzlich Zugriff auf die Inhalte des Kontos, auch auf Nachrichten. Wer das nicht möchte, sollte zu Lebzeiten schriftlich festlegen, was mit bestimmten Inhalten geschehen soll.

Was passiert mit gekauften E-Books, Musik und Filmen? Digitale Käufe sind oft nur Nutzungslizenzen, die an das Konto gebunden sind. Ob sie übertragen werden können, hängt von den Bedingungen des Anbieters ab. Häufig ist eine Übertragung ausgeschlossen.

Wie oft sollte ich meine Übersicht aktualisieren? Etwa einmal im Jahr und immer dann, wenn du einen wichtigen neuen Dienst nutzt oder ein Konto löschst. Ein fester Termin, zum Beispiel zu Jahresbeginn, hilft dabei.

Reicht es, das Hauptpasswort meinem Partner zu sagen? Das kann eine Lösung sein, wenn ihr euch vollständig vertraut. Sicherer ist aber eine schriftliche Hinterlegung an einem geschützten Ort, damit auch eine Ersatzperson Zugriff hat, falls beiden etwas zustößt.

Was passiert, wenn niemand etwas unternimmt? Verträge laufen zunächst weiter und werden abgebucht, solange das Bankkonto besteht. Konten bleiben oft jahrelang bestehen. Manche Anbieter löschen inaktive Konten nach längerer Zeit automatisch, wodurch auch wertvolle Fotos verloren gehen können.

Fazit

Der digitale Nachlass ist ein Thema, das man gern aufschiebt, das Angehörigen aber viel Kummer ersparen kann. Mit einer Übersicht aller Konten, einem Passwortmanager mit sicher hinterlegtem Hauptpasswort, einer Vollmacht über den Tod hinaus und den Nachlassfunktionen der großen Dienste ist das Wichtigste geregelt. Halte zusätzlich fest, was mit Fotos, Profilen und Nachrichten geschehen soll, und sprich mit der Person, die sich kümmern wird. Ein Nachmittag Arbeit heute kann den Menschen, die dir am Herzen liegen, später viele Wochen Unsicherheit ersparen.

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